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Überarbeitete Satzung IX. Auflage 2013
Weitere Informationen zur Satzungsüberarbeitung nach Hinweisen des Rechtspflegers
Nach dem unsere überarbeitete Satzung bei der letzten Mitgliederversammlung angenommen wurde, erfolgte die Einreichung beim Vereinsregister des Amtsgerichts Düsseldorf.
Der zuständige Rechtspfleger hatte drei kleinere Korrekturen, wie folgt:
1. Das "Antragsrecht" darf nicht auf die ordentlichen Mitglieder beschränkt bleiben.
(Ergänzung: natürlich haben auch unsere Ehrenmitglieder ein Antrags- wie auch Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung!)
2. Sofern ein Geschäftsführer für die Durchführung der täglichen Geschäfte des e.V. bestellt wird, müssen seine Tätigkeiten genau beschrieben werden. Die Kontrolle des geschäftsführenden Vorstands über die Handlungen z.B. muss gewährleistet bleiben. Er darf keine allumfassende Vollmacht bekommen.
(Ergänzung: Einschränkung auf die Kassenführung und das Ressort Öffentlichkeitsarbeit)
3. Die neugefasste Satzung tritt nicht mit der Annahme durch die Mitgliederversammlung in Kraft, sondern erst nach der Annahme durch das Vereinsregister.
Die geforderten Korrekturen sind eingearbeitet worden. Leider ist eine erneute Annahme dieser nochmals überarbeiteten Satzung durch eine Mitgliederversammlung erforderlich.
Der Rechtspfleger hat uns dafür nicht bis zu unserer nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung im November Zeit gegeben, weshalb nun zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 23. Mai eingeladen wurde.
gez. Der Vorstand
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